A A A

Jede Pfadfindergruppe benötigt einen Elternrat. Am 9. März 2013 wurde für die nächsten drei Jahre ein neuer Elternrat gewählt.

Die Aufgaben des Elternrates sind u.a.:

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
  • die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und –bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht;
  • die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten;
  • die Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
  • die Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung;
  • die Unterstützung der PfadfinderleiterInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
  • die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

(Verbandsordnung der PPÖ, Teil 3.4.5)